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   OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18   

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https://dejure.org/2021,32965
OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18 (https://dejure.org/2021,32965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.2021 - 8 WF 200/18 (https://dejure.org/2021,32965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 8 WF 200/18 (https://dejure.org/2021,32965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 FamFG, § 57 FamFG, Anlage 1 zu § 3 Abs 2 FamFG, § 8 JVEG, § 8a JVEG
    Kindschaftsrecht: Angemessenheit von Gutachterkosten

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1666; BGB 1684; FamFG 85; ZPO 92; ZPO 404a; ZPO 407a; FamGKG 45; FamGKG 57; FamGKG Anlage 1 zu § 3 Abs. 2; JVEG 8, 8a
    Kindschaftsverfahren; Kosten; Gutachten; Gutachterkosten, Angemessenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindschaftsrecht: Angemessenheit von Gutachterkosten

  • rechtsportal.de

    Beschwerde in einem Umgangsverfahren gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz; Kostenobergrenze für ein Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Kindschaftssachen sind grundrechtsrelevant, weshalb das Gericht für seine Entscheidungsfindung eine möglichst sichere Entscheidungsgrundlage finden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2014 - 1 BvR 3121/13, Rn. 19, juris = FamRZ 2014, 907).
  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung besteht auch in Kindschaftssachen eine entsprechende Verpflichtung des Sachverständigen, das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten außergewöhnlich hoch sind und erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands stehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. August 2018 - 11 WF 900/18, juris = FamRZ 2019, 130-131; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2019 - 9 WF 189/19, juris = FamRZ 2020, 368-370).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung besteht auch in Kindschaftssachen eine entsprechende Verpflichtung des Sachverständigen, das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten außergewöhnlich hoch sind und erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands stehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. August 2018 - 11 WF 900/18, juris = FamRZ 2019, 130-131; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2019 - 9 WF 189/19, juris = FamRZ 2020, 368-370).
  • AG Ebersberg, 24.02.2019 - 3 F 733/15

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Es gibt keinen in Geld zu bemessenden Betrag, ab dem davon ausgegangen werden kann, dass dieser das Kindeswohl aufwiegt, weshalb dann das wirtschaftliche, aber eventuell nicht kindeswohldienliche Ergebnis zu wählen wäre (vgl. AG Ebersberg, Beschluss vom 24. Februar 2019 - 3 F 733/15 -, Rn. 57, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18

    Sachverständigenvergütung im Familienverfahren: Maßstab für die Überprüfung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war; Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 30.6.2016 - 6 WF 79/16, Rn. 7, juris = NZFam 2016, 1001; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. April 2018 - 8 WF 58/18 -, Rn. 3, juris = FamRZ 2018, 1359-1360).
  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 6 WF 79/16

    Kostenansatz: Niederschlagung der Kosten des gerichtlich beauftragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war; Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 30.6.2016 - 6 WF 79/16, Rn. 7, juris = NZFam 2016, 1001; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. April 2018 - 8 WF 58/18 -, Rn. 3, juris = FamRZ 2018, 1359-1360).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2015 - 4 WF 56/15

    Antrag auf Nachholung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Die familiengerichtliche Entscheidung der "Kostenaufhebung", die das FamFG selbst nicht kennt, ist dabei entsprechend § 92 Abs. 1 ZPO dahingehend auszulegen, dass die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt werden und im Übrigen keine Kostenerstattung stattfindet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 4 WF 56/15, Rn. 7, juris = FamRZ 2016, 1097-1098).
  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen des Kostenbeamten; hälftige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
    Diese "angemessene" Verteilung ist als Ermessensentscheidung in der Kostenrechnung grundsätzlich näher zu begründen (vgl. KG, Beschluss vom 31.1.2019 - 19 AR 12/18, Rn. 2, juris = JurBüro 2019, 375-377).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 9 T 36/22
    Dies habe auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer neuen Entscheidung vom 16.06.2021 - 8 WF 200/18 - bestätigt.

    Dieser Auffassung hat sich nunmehr auch der 8. Senat des hiesigen Oberlandesgerichts - Senat für Familiensachen - angeschlossen (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2021 - 8 WF 200/18) ebenso wie in der Folge ein Teil der familiengerichtlichen Literatur (bspw. Lack in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2022, § 163 FamFG Rn. 49; zustimmende Entscheidungsbesprechung durch Dörndorfer NZFam 2021, 842).

    Auch die Ausführungen des 8. Senates des Oberlandesgerichts Frankfurt im Beschluss vom 16.06.2021 - 8 WF 200/18 vermögen nach Ansicht der Kammer keine andere Beurteilung zu rechtfertigen.

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